Code of Conduct

Die Eggersmann Gruppe mit Sitz im ostwestfälischen Marienfeld ist ein Verbund national und international tätiger Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsfeldbereichen „bauen“, „recyceln“ und „kompostieren“. Die rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Unternehmensgruppe verteilen sich zu gut zwei Drittel auf die 13 deutschen Standorte und zu einem Drittel auf die Auslandsstandorte in Polen, Frankreich, Spanien, UK, Italien, Hong Kong und USA. Unsere Kundinnen und Kunden profitieren weltweit von den branchenübergreifenden Synergien unserer Firmengruppe. Mit innovativen Ideen und Konzepten sind wir aktiver Mitgestalter der Bau-, Umwelt- und Recyclingbranche und entwickeln uns innerhalb sowie auch außerhalb dieser Geschäftsfelder stetig weiter.

Der Eggersmann Gruppe ist es als familiengeführtes Unternehmen wichtig, über ein einheitliches Verständnis und über einheitliche Richtlinien zu verfügen, um unsere Unternehmenswerte zu stärken und diese in unseren beruflichen Alltag einfließen zu lassen. Unsere Wertvorstellungen sind geprägt von traditionellen Tugenden sowie modernen Prinzipien. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Geschäfte ökonomisch und ökologisch nachhaltig, mit Respekt gegenüber anderen Menschen und deren Rechten geführt werden sollten.

Compliance ist für uns das korrekte Verhalten des Unternehmens und unserer Mitarbeiter im rechtlichen, ökologischen und ethischen Sinne. Unser Verhaltenskodex erweitert unser Unternehmensleitbild und definiert Verhaltensrichtlinien, nach denen unsere Unternehmensgruppe geführt wird.

Die im Verhaltenskodex definierten Richtlinien sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich.

Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, innerhalb seines beruflichen Handelns die anwendbaren unternehmensspezifischen und gesetzlichen Regeln einzuhalten. Insbesondere unsere Geschäftsführung und unsere Führungskräfte sind dafür verantwortlich durch beispielhaftes Verhalten unsere Unternehmenswerte sowie die Vorgaben des Verhaltenskodex in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Unsere Führungskräfte stellen sicher, dass die ihnen zugeordneten Mitarbeiter mit den Inhalten unseres Verhaltenskodex vertraut sind und die hier angegebenen Richtlinien beachten.

Handlungen gegen die Richtlinien des Verhaltenskodex werden nicht akzeptiert und können für unsere Mitarbeiter und unser Unternehmen weitreichende Folgen haben.

Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Verhaltenskodex das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Verhaltenskodex

Menschenrechte

Wir behandeln unsere Mitmenschen mit Respekt, Wertschätzung und achten die Menschenrechte. Dies verstehen wir als unabdingbaren Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Jeder Mitarbeiter respektiert die Würde und die persönlichen Rechte eines jeden anderen Mitarbeiters, Kollegen oder Dritter. Wir verpflichten uns zur Achtung international anerkannter Arbeits- und Sozialstandards. Unsere Selbstverpflichtung umfasst Arbeitsnormen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) und der „Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ (MNE-Erklärung) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind.

In unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets darauf bedacht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch indirekt zu diesen beizutragen. Als Teilnehmer an globalen Wertschöpfungsketten erwarten wir von unseren Partnern, sich an die Menschenrechte sowie die zugehörigen internationalen Arbeits- und Sozialstandards zu halten. In diesem Kontext unterstützen wir unsere Partner dabei, ihrer jeweiligen Verantwortung in Bezug auf die Menschenrechte nachzukommen.

Gleichbehandlung

Wir setzen uns für Vielfalt und Toleranz ein und fördern die Gleichberechtigung und Geleichbehandlung aller Mitarbeiter. Keinesfalls zugelassen werden in unserem Unternehmen diskriminierende und belästigende Handlungen, beispielsweise aufgrund

  • Kultureller und ethnischer Herkunft
  • Hautfarbe
  • Nationalität
  • Glaube und Weltanschauung
  • Geschlecht / Sexueller Identität
  • körperlicher Konstitution
  • Behinderung
  • Alter

Unter Belästigung wird verbales, physisches und visuelles Handeln verstanden, welches dem persönlichen Angriff eines Mitarbeiters gilt.

Kinder- und Zwangsarbeit

Wir akzeptieren keine Form der Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit.

Wir halten alle nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen der jeweiligen Länder, in welchem wir unsere Geschäftstätigkeit ausüben, ein. Wir achten die Bestimmung der ILO – Mindestalterkonvention.

Insbesondere ist uns der Schutz junger Mitarbeiter wichtig, um deren Ausbildungsfähigkeit, physische oder psychische Gesundheit sowie soziale und geistige Weiterentwicklung nicht zu gefährden.

Es wird von Mitarbeitern nicht verlangt, Anzahlungen zu leisten, Ausweispapiere oder andere Sicherheiten bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen. Jeder Mitarbeiter hat das Recht sein Arbeitsverhältnis nach einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.

Gesundheit und Arbeitsschutz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat für uns höchste Priorität.

Wir sorgen für sichere Arbeitsbedingungen, die mindestens den geltenden gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit entsprechen. Hierbei steht die Unversehrtheit von Leib und Leben für jeden Mitarbeiter an oberster Stelle. Wir prüfen kontinuierlich geeignete Maßnahmen zur Reduktion von Unfallgefahren und zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Jeder Mitarbeiter wird auf die arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte seiner Tätigkeit unterwiesen und regelmäßige zu den Themen Arbeitsschutz und Gesundheit geschult.

Umweltschutz

Entsprechend unseres Unternehmensleitbildes schützen wir Mensch, Natur und ein nachhaltiges Leben durch die Schaffung von öffentlichem Lebensraum für zukünftige Generationen und durch die Entwicklung von innovativen Recyclingtechnologien.

Wir sind uns unserer Verantwortung für die Umwelt bewusst. Wir wollen die Umweltauswirkungen unserer unternehmerischen Tätigkeiten kontinuierlich reduzieren und aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Schonung natürlicher Ressourcen beitragen.

Durch Innovationen in unseren Geschäftsbereichen stellen wir unseren Kunden Lösungen zur Verfügung, welche Ihnen helfen Ressourcen zu schonen, CO2 Emissionen zu reduzieren und nachhaltigen Lebensraum zu schaffen.

Korruption und Vorteilsgewährung

Korruption definieren wir als Verhaltensweise, die darauf abzielt, in bestimmter Weise Einfluss auf Handlungen oder Entscheidungen im Geschäftsleben zu nehmen.

Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, Korruption zu vermeiden und unverzüglich Fälle von Korruption und Vorteilsgewährung zu melden. Zu einer unangemessenen Beeinflussung und Vorteilsgewährung zählen unter anderem die Annahme von Bestechungsgeldern, Geschenken oder anderen Vorteilen, welche die Unabhängigkeit des Mitarbeiters in seinem betrieblichen Handeln beeinträchtigen könnten.

Es ist jedem Mitarbeiter untersagt Vorteile zu gewähren, welche die Anforderungen an einen fairen Wettbewerb gefährden und die Reputation unseres Unternehmens gefährden können.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Vorteilsgewährung einzuhalten.

Geldwäsche

Als Geldwäsche werden alle finanziellen oder wirtschaftlichen Transaktionen verstanden, über welche vorsätzliche Bargeld oder Vermögenswerte aus kriminellen Aktivitäten in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden sollen. Hierbei soll die Herkunft des Geldes verschleiert werden.

Geschäftsaktivitäten unterhalten wir nur mit seriösen Partnern, die sich an geltendes Recht halten und ihre Ressourcen aus legitimen Quellen beziehen. Wir prüfen die Identität potenzieller Kunden, Geschäftspartner und anderer Drittparteien gründlich. Darüber hinaus ergreifen wir umfassende Maß-nahmen, um die Transparenz unserer Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten.

Wir schließen Geldwäsche und Schwarzgeld konsequent von unseren unternehmerischen Tätigkeiten aus. Wir akzeptieren nur Zahlungen aus sauberen Quellen. Im betrieblichen Alltag ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, sich über das geschäftliche Umfeld des Geschäftspartners, den Geschäftspartner selbst sowie den Zweck der beabsichtigten Transaktion ausreichend zu informieren. Jegliche Mittäterschaft an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist illegal und wird als Straftat geahndet.

Im Zweifelsfall steht der Vorgesetzte dem Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Interessenskonflikte

Bei einem Interessenkonflikt handelt es sich um eine Situation, in der das Risiko besteht, dass sich persönliche Interessen eines Mitarbeiters oder eines Dritten auf die Interessen des Unternehmens oder des Kunden auswirken.

Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Mitarbeiter Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermeiden. Hierfür sollen alle Mitarbeiter ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage objektiver Kriterien treffen und sich nicht von persönlichen Interessen oder Beziehungen beeinflussen lassen.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle potenziellen Interessenskonflikte bei ihrer Führungskraft offen zu legen, die in Zusammenhang mit ihren Aufgaben und Verantwortungen stehen können. Weiterführend dürfen Mitarbeiter keine Informationen nutzen, die ihnen durch ihre Tätigkeit beim Unternehmen zugänglich sind und die nicht öffentlich bekannt sind, um eigene oder fremde Interessen zu fördern.

Fairer Wettbewerb

Der freie Wettbewerb auf den Märkten trägt zu wirtschaftlichem Wohlstand und sozialem Gleichgewicht bei. Wir stehen uneingeschränkt zur marktwirtschaftlichen Ordnung. Das Kartellrecht ist das wichtigste Gesetz, um die Märkte vor wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu schützen. Bei Kartellrechtsverstößen drohen unserem Unternehmen, aber auch den widerrechtlich handelnden Personen, Bußgelder, Schadensersatzklagen, Freiheitsstrafen, der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen sowie ein Reputationsverlust.

Wir werden keinesfalls das Kartellrecht missachten. Allen Mitarbeitern sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale“ Wettbewerbsabsprachen), die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken, untersagt. Ebenfalls untersagt sind Absprachen und Vereinbarungen mit Lieferanten und Kunden („vertikale“ Wettbewerbsbeschränkung). Für jeden Mitarbeiter gelten die im Standard für Kartellrecht festgelegten Regeln.

Beispiele für wettbewerbswidriges Verhalten sind:

  • der Austausch von Daten und Informationen mit Wettbewerbern (z.B. zur Preisgestaltung,
  • zu Marktverhältnissen, Kunden, Umsätzen, Produktionskapazitäten)
  • Absprachen mit Wettbewerbern über die Aufteilung von Kunden, Märkten, Produkten oder Dienstleistungen
  • Horizontale Preisabsprachen in jeder Form
  • Angebotsabsprachen im Rahmen von Ausschreibungen

Spenden und Sponsoring

Sponsoringaktivitäten nutzen wir zur Förderung bestimmter Ziele, z.B. für kulturelle Förderung, Bildungszwecke, Weiterbildungs- und Sportveranstaltungen. Wir spenden stets freiwillig und erwarten keine Gegenleistung für die erbrachte Spende.

Wir spenden Parteien und Mandatsträgern weder Geld, noch gewähren wir ihnen geldwerte Zuwendungen, die über das rechtlich Zulässige und das gesellschaftlich Akzeptierte hinausgehen.

Wir halten uns an die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften.

Datenschutz

Der Datenschutz ist der Schutz von personenbezogenen Daten. Das sind jegliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Dieser Schutz umfasst die Verarbeitung, Speicherung, Übertragung sowie den Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch personen-bezogener Daten.

Wir haben großes Interesse am Schutz personenbezogener Daten vor unerlaubter Verarbeitung, unerlaubter Änderung, Verteilung oder Löschung, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet die unserem Unternehmen anvertrauten personenbezogenen Daten vor rechtswidriger Verarbeitung und Missbrauch zu schützen.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Wir verfügen über wertvolles Know-how und weitreichende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Dieses Wissen ist die Grundlage für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Es liegt in unserem Interesse, die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität dieser Informationen sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform zu gewährleisten.

Die unbefugte Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, deren unbefugte Änderung, Vernichtung oder Veröffentlichung kann unserem Unternehmen großen wirtschaftlichen Schaden zufügen.

Für den die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichenden Mitarbeiter kann ein entsprechendes Fehlverhalten arbeits-, zivil- und strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Wir ergreifen alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen, um den Missbrauch von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verhindern.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, alle betriebsinternen und geschäftsrelevanten Informationen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gelten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Erlaubnis durch eine autorisierte Stelle des Unternehmens.

Häufig gestellte Fragen

Als Unternehmen sind wir uns der Wichtigkeit von ethischem und verantwortungsvollem Verhalten unserer Mitarbeiter bewusst. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Entscheidung im Einklang mit unseren Verhaltensrichtlinien steht, empfehlen wir Ihnen, sich an folgende Fragen zu halten:

  • Ist mein Verhalten legal und steht mein Verhalten im Einklang mit unseren unternehmensinternen Richtlinien?
  • Handele ich im besten Interesse unseres Unternehmens und bin ich frei von persönlichen Beweggründen?
  • Entspricht mein Verhalten den Werten unseres Unternehmens?
  • Kann ich meine Entscheidung problemlos öffentlich vertreten und würde diese einer Überprüfung durch Dritte standhalten?
  • Würde ich die Verantwortung für mein Verhalten übernehmen?
  • Wird durch mein Verhalten der gute Ruf unseres Unternehmens bewahrt?

Wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können, ist Ihr Verhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit vertretbar. Sollten Zweifel im Hinblick auf die Beantwortung einer dieser Fragen bestehen, bitte Sie Ihre Führungskraft um Hilfe.